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Winterdienste
Mit dem Winterdienst von UNIVERSAL kommen Sie Ihren Pflichten nach!
Genießen Sie den Winter! Denn die Winterdienste von UNIVERSAL sorgen für schnee- und eisfreie Flächen. Die Räum- und Streupflicht ist eine Verkehrssicherungspflicht aller Eigentümer von Grundstücken. Sie soll helfen, Unfälle bei Schnee und Glätte zu vermeiden. Dies gilt beispielsweise auf Gehwegen, Höfen, Parkplätzen und Straßen. Ob kleine oder große Strecken – mit unserem Winterfuhrpark können wir Ihnen eine schnellstmögliche Räumung oder Streuung garantieren. Aufgrund unserer proaktiven Personalpolitik sind wir im Bedarfsfall sofort einsatzbereit.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Wir übernehmen für Sie die öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Schnee- und Eisglättebeseitigung. Im Raum Berlin und Stuttgart sind wir gemäß den aktuell gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie im Einsatz.
- Unser Winterdienst garantiert Ihnen eine schnellstmögliche Schneeräumung und Eisglättebeseitigung, bei anhaltendem Schneefall mehrmals in angemessenen Zeitabständen.
- Bei Glatteisbildung sorgt UNIVERSAL für das sofortige Streuen mit Splitt, in der jeweils vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Form.
- Unser Frühwarnsystem mit aktueller Wettervorhersage, Niederschlagsradar sowie Satellitenbildern ermöglicht überdies einen blitzschnellen Einsatz im Bedarfsfall.
Für jede Fläche setzt unser Winterdienst die passende Technik ein. Entsprechend räumen wir kleine Flächen, wie beispielsweise Treppen, Aufgänge oder schmale Wege, per Hand. Für große Flächen stehen uns darüber hinaus passgenaue Maschinen und Geräte zur Verfügung.
Dabei verfügen wir derzeit über 60 Winterdienstfahrzeuge. Parallel dazu haben wir das notwendige Equipment für die manuelle Schneebeseitigung. Zudem sind über 110 Mitarbeiter in der Zeit von 01.11. bis 15.04. jederzeit für Sie einsatzbereit.
- Übrigens: Unsere attraktiven Preismodelle ermöglichen Ihnen eine optimale Wintervorsorge, die Ihrem Budget entspricht. Von der kostenbewussten Lösung bis hin zum „Premium-Vertrag“.
Winterdienst ist Pflicht – Räum- und Streu-Pflicht in Berlin und Stuttgart
Besitzer von Grundstücken jeder Größe müssen in den öffentlichen Bereichen für Schnee- und Eisfreiheit sorgen. Dazu zwingen sie rechtliche Bestimmungen.
Grundlage hierzu ist die Einhaltung der jeweiligen Satzungen und Verordnungen der Städte und Gemeinden.
Wir verfügen übrigens über einen modernen GPS-überwachten Winterdienstfuhrpark. Aus diesem Grund können wir jederzeit nachweisen, dass Ihre Flächen sach- und fachgerecht geräumt wurden.