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Spielplatz: Vor dem Spielvergnügen kommt die Betreiberpflicht

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Das Bild zeigt einen aufgeräumten Spielplatz mit Trampolin und Stangen zum Turnen. Der Spielplatzbereich ist eingefasst mit einer Steinbegrenzung und integrierten Sitzbänken.
@UNIVERSAL

Spielplätze sind Orte der Zusammenkunft und des sozialen Miteinanders. Hier können Kinder nach Herzenslust spielen und dabei ganz nebenbei ihre motorischen und kognitiven Fähigkeiten schulen. Um risikofreien Spielspaß zu garantieren, sind Spielplatzbetreiber verpflichtet, für die Sicherheit der Spielstätte Sorge zu tragen. Die Experten des UNIVERSAL-Garten- und Landschaftsbaus haben die wichtigsten Betreiberpflichten zusammengetragen.

Gesetzliche Grundlagen

Den gesetzlichen Rahmen für Bau und Unterhalt eines Spielplatzes bildet die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Der Spielplatzträger hat demnach Verantwortung für die Sicherheit des Spielplatzes. Kommt er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach, ist er im Schadensfall haftpflichtig. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Spielplatzbetreiber für ein geeignetes Sicherheitsmanagement mit regelmäßigen Kontrollen sowie ausführlicher Dokumentation sorgen.

Neubau und Revitalisierung

Bei der Planung und Umsetzung neuer Spielplätze und Freizeitanlagen sollten die Betreiber darauf achten, dass die Geräte den geltenden Sicherheitsbestimmungen wie der DIN 79161 entsprechen. Eigenbauten sind grundsätzlich keine gute Idee. Laut Norm müssen Betreiber hierfür einen schriftlichen Stabilitätsnachweis erbringen.

Regelmäßige Prüfungen

Um sicherzustellen, dass alle Spielgeräte und -bereiche stets den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen, sind regelmäßige Prüfungen erforderlich. Hierbei kann man zwischen visuellen Routineinspektion (um offensichtliche Gefahrenquellen zu erkennen und zu beseitigen) sowie operativen Inspektionen (Bestandsaufnahme, Überprüfung der Geräte sowie Durchführung einfacher Wartungsarbeiten) unterscheiden.

Jährliche Hauptinspektion

Einmal im Jahr muss zudem ein sachkundiger Spielplatzprüfer die allgemeine Betriebssicherheit und Standfestigkeit der Geräte kontrollieren und eine Mängelbeurteilung erstellen. Bei gravierenden Mängeln muss der Betreiber das Spielgerät sofort sperren.

Erfahrene Spielplatzprüfer

Mit den zertifizierten und qualifizierten Spielplatzprüfern von UNIVERSAL gehen Sie immer auf Nummer sicher. Sie kontrollieren und warten in gesetzlich vorgeschriebenen bzw. monatlichen Abständen und führen einmal im Jahr ein Gutachten inkl. Fotodokumentation durch. Bei Neubau oder Instandsetzung setzen wir auf langlebige, aus recycelten Kunststoffen hergestellter Spielgeräte namhafter Hersteller.

 

Mehr zu den Leistungen von UNIVERSAL im Bereich Garten- und Landschaftsbau erfahren Sie auf unserer Website.

Spielplatzsicherheit gehört in Profihände – tauschen wir uns hierzu aus!

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